Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der jeweils aktuellen Fassung) gelten für unsere Leistungen die der Kunde zuvor bei uns persönlich per Post, Telefon oder Internet bestellt hat:

Lieferung von Speisen, Getränke
Service- und Personaldienstleistungen
Vermittlung von Dienstleitungen und Waren von Drittanbietern

Grundlage für jeden Auftrag bildet die Offerte der Bürinnäapéro Linth. Diese wird gegengezeichnet und mindestens 14 Tage vor einem Anlass ausgetauscht. Allfällige Änderungen an Offerten sind schriftlich festzuhalten.

Unser Angebot
Neben einem Standartsortiment bieten wir unseren Kunden auch individuell zugeschnittene Wunsch-Buffets.

Das Buffet wird mit einer – der Jahreszeit entsprechenden – kleinen Buffetdekoration und -falls vorhanden- regionalen Saisonfrüchten geschmückt. Spezielle Dekorationswünsche erfüllen wir nach Aufwand.

Der Kunde hat das volle Anrecht auf die übrig  gebliebenen Speisen. Unser Standardangebot basiert auf der Mindestzahl von 20 Personen. Selbstverständlich bereiten wir auch für kleinere Gruppen einen Apéro nach spezieller Vereinbarung zu.

Saisonale Abweichung
Die von uns angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und nach Absprache mit Ihnen zu ersetzen.

Unsere Preise
Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
Die Preise auf der Angebotsübersicht verstehen sich für fertig hergerichtete Apéros zum Preis gemäss unterzeichneter Offerte ab 20 Personen.

Spezialwünsche werden nach Erfahrungswerten offeriert und nach effektivem Aufwand verrechnet.

Das Anrichten des Buffets auf den, zur Verfügung gestellten Tischen ist in unseren Preisen inbegriffen. Bedarf es grössere Umstellungen der Tische oder anderer Infrastruktur, wird diese Zeit in Rechnung gestellt.

Im Verkaufspreis sind 1.5 Stunden Bedienungszeit inbegriffen, inklusive Aufstell- und Abräumarbeiten. Möchten Sie unsere Servicedienste verlängern, wird Ihnen eine Aufwandentschädigung von CHF 35.00 pro Stunde und Person verrechnet.

In einem Umkreis von 15 km um Schänis sind die Fahrspesen im jeweiligen Apéropreis einkalkuliert. Bei Lieferungen ausserhalb von 15 km um Schänis: Fahrspesenkalkulation nach Absprache.

Wein und Getränke organisieren wir gerne für Sie. Der Verbrauch wird nach effektivem Aufwand (das heisst nach Anzahl angebrochener Flaschen) verrechnet.

Für Weine die nicht aus unserem Sortiment sind, verrechnen wir Ihnen ein Zapfengeld von CHF 8.00 pro Weinflasche.

Für Bier und alkoholfreie Getränke die nicht aus unserem Sortiment sind, verrechnen wir Ihnen ein Zapfengeld von CHF 2.00 pro Flasche.

Für die Gläsermiete verrechnen wir einen Preis von CHF -.30 pro Glas und Anlass, wenn die Getränke nicht von uns bezogen werden.

Was ist im Preis nicht inbegriffen?
Sitzmöglichkeiten, Raumdekorationen, Entsorgung diverser Abfälle (ausser unserem selbst produzierten Abfall), Saalmiete, spezielle Bewilligungskosten von Ämtern, usw. müssen wir separat, nach Aufwand in Rechnung stellen.

Auftragsgestaltung
Bestellungen können bis 10 Arbeitstage vor dem Apéro-Termin entgegengenommen werden. Die Offerte ist in diesem Fall sofort gegenzuzeichnen.
Für die Rechnungsstellung gelten die bis fünf Tage vor dem Anlass bestellte Anzahl Portionen und Personen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Änderungen entgegengenommen werden. Für später gemeldete  Personen wird für den zusätzlichen Koordinationsaufwand ein Aufpreis von CHF 10.00 pro Person verrechnet.

Zahlungskonditionen
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 10 Tagen rein netto nach Erhalt.

Annulierung
Muss der Anlass von Seiten des Kunden abgesagt werden, bitten wir um sofortige schriftliche Information, mindestens 10 Tage vor dem geplanten Anlassdatum, andernfalls wird der volle Betrag verrechnet.

Haftung
Für  Schäden an Gläser und Geschirr, das wir zur Verfügung stellen, haftet der Kunde.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden.
Für Schäden an Mietobjekten, Räumlichkeiten und deren Infrastruktur, durch Verschulden des Kunden oder dessen Gästen, übernehmen wir ebenfalls keine Haftung – ebenso wie für das Verschulden von Drittpersonen.

Diese Bestimmungen sind gültig ab 15.6.11

Gerichtsstand ist Uznach.

Bürinnäapéro Linth

Priska Zweifel, Präsidentin
Barbara Schirmer, Aktuarin

Bürinnäapéro Linth AGB (PDF)